UNSICHTBAR – BESONDERS BELASTET – GEFÄHRDET

Geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter*personen

Ca. 10 % der Geflüchteten sind lesbisch, schwul, bisexuell, trans*- und/oder inter*geschlechtlich.

Oftmals kommen sie aus Ländern, in denen Staat und/oder Gesellschaft Homosexualität, Trans*identität und/oder Inter*geschlechtlichkeit tabuisieren und bis hin zu Gewaltverbrechen und Todesstrafe sanktionieren.

Sie haben gelernt ihre sexuelle / geschlechtliche Identität zu verbergen. Viele wagen auch in Deutschland nicht darüber zu sprechen, obwohl die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Homosexuellen, Trans*- und/oder Inter*personen für sie häufig ein (zusätzlicher und anerkannter) Fluchtgrund ist. Nach teilweise großen Strapazen auf dem Weg nach Deutschland erleben sie auch hier, auch in Gemeinschaftsunterkünften Homofeindlichkeit, Trans*- und/oder Inter*feindlichkeit. Wenig sensible oder gar ablehnende Dolmetscher_innen, Unterstützer_innen oder Behörden sowie die berechtigte Angst vor diesen, können das Asylverfahren zudem deutlich erschweren. Vor diesen Hintergründen ist es nachvollziehbar, dass viele LSBT*I* Geflüchtete ihre sexuelle / geschlechtliche Identität auch in den Unterkünften sowie gegenüber Behörden verbergen.

Asyl als LSBTI* Person- Wie geht das überhaupt?!

Wir werden oft danach gefragt, wie es funktioniert als LSBT*I* (lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und/oder inter*geschlechtliche) Person in der EU und speziell in Deutschland Asyl zu bekommen. Viele wissen gar nicht, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität in Deutschland ein Asylgrund ist. Dies ist auch dann möglich, wenn die LSBT*I* Identität aus Angst vor Verfolgung gar nicht offen gelebt werden konnte.

Wir haben mit geflüchteten LSBT*I* Personen aus unseren Angeboten und mit anderen Fachkräften gesprochen, das Wichtigste an Wissen und auch Unwissen gesammelt und zu einem Erklärfilm zusammengefasst. Hier wird gezeigt: Wann hat eine LSBT*I* Person ein Recht darauf, Asyl in Deutschland zu bekommen? Wie ist in diesem Fall der Ablauf, von Antragsstellung bis Rückmeldung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und was sollte unbedingt beachten?
Beispielsweise darf das BAMF, das das Asylverfahren durchführt, keine körperlichen Untersuchungen vornehmen, um die LSBT*I* Identität zu überprüfen. Es werden auch keine Mitarbeitenden vom BAMF darauf angesetzt lesbische, schwule oder bisexuelle Personen zu bespitzeln, ob diese tatsächlich gleichgeschlechtlich Leben Es gibt aber Viele, die diese Befürchtung haben. Das klären wir auf, damit geflüchtete LSBT*I* Personen besser wissen, was auf sie zukommt und sich ihrer Rechte bewusst sein können.

Dieser Film ist sowohl für geflüchtete LSBT*I* Personen gedacht, als auch für Fachkräfte, die diese begleiten und sich näher informieren wollen. Der Film kann alleine oder in Gruppen geschaut werden, und wurde in verschiedenen Sprachen eingesprochen. Fachkräfte können ihn also auch gut mit ihren Klient_innen gemeinsam anschauen.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Hier können Sie weiteres Informationsmaterial bestellen.

Gibt es Fragen? Wir beantworten sie gerne unter fachberatung@gerne-anders.de oder +49-208–911 959 04.

Deutsche Version:

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Seit September 2016 finden junge LSBTI* Geflüchtete notwendige Unterstützung zur Stärkung, Integration und Bildung in den LSBTI* Jugendtreffs together und im anyway köln.

Informationen zur LSBTI* Geflüchtetenarbeit der Fachberatungsstelle sowie zu den kooperierenden Jugendtreffs together mülheim, together essen, together gelsenkirchen, together krefeld, together dinslaken, together kleve und anyway köln:

Bild1 Tel.: 0208 – 91 19 59 04

fachberatung@gerne-anders.de

Neben individueller Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung bei Behördengängen, ermöglicht das landesgeförderte Projekt spezielle Gruppenangebote für junge LSBTI* Personen mit Fluchthintergrund sowie Unterstützung bei der Integration in die regulären Angebote der Jugendtreffs. Informationen zu unseren Treffangeboten für geflüchtete LSBTI* Jugendliche finden Sie auf der together-virtuell-Seite. Für weitere Informationen steht Ihnen das Fachkräfte-Team gerne zur Verfügung.

 

Wir unterstützen Sie durch unterschiedliche Sensibilisierungsveranstaltungen, Materialien, Fachberatung oder Vermittlung zu Organisationen.

Nehmen Sie Kontakt auf, „gerne anders!“-NRW unterstützt Sie gerne! Mehr Informationen zur möglichen Unterstützung finden Sie hier.

Uns ist sehr bewusst, dass Sie und Ihre Kräfte besonders gefordert sind und Sie sich oft – trotz extremen Engagements – nur um das Allernötigste kümmern konnten. Mit unserem kostenlosen Angebot möchten wir Sie durch konkrete Hilfe bei der Unterstützung der einzelnen Personen entlasten. Die Unsichtbarkeit von LSBTI* Personen sowie die Situation in Deutschland (allgemeine Unsichtbarkeit, mangelnde Sensibilität, (latente) Vorurteile) führen dazu, dass Sie, als in der Unterstützungsarbeit für bzw. mit Geflüchteten, sich mit diesem Thema wahrscheinlich bisher nicht oder nur am Rande beschäftigen konnten. Wir möchten Sie dennoch für die besondere Situation von LSBTI* Geflüchteten sensibilisieren und Sie bitten, diesen Menschen in ihrer besonderen Situation zu unterstützen. Durch internationale Verträge sind geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle,  Trans*- und Inter*personen als besonders schutzwürdige Personengruppe anerkannt und vor Diskriminierung und Gewalt auch durch Behörden sowie in Unterkünften zu schützen.