Auch Lesben und Schwule sind Arbeitnehmer_innen bei einem der größten Arbeitgeber in Deutschland, der römisch-katholische Kirche. Bisher haben sie ihre Verpartnerung besser geheim gehalten, wollten sie keine Kündigung riskieren. Laut der neuen „Grundordnung“ soll die Eingehung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr in allen Fällen automatisch zur Kündigung führen. Dies ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung aber lange nicht genug.
LSVD Ratgber: Kündigung wegen Eingehung einer Lebenspartnerschaft
Grundordnung in der Fassung vom 27.04.2015