Das Bundeverfassungsgericht hat am 8.11. entschieden, dass die momentane Regelung zum Geschlechtseintrag verfassungswidrig ist und zum Ende des Jahres geändert werden muss.
Die Entscheidung ist ein Erfolg für Vanja, die gegen die binäre Geschlechtszuordnung klagte und ein großer Erfolg für alle Inter*- und Trans*menschen in Deutschland.
Anlässlich gab es eine gemeinsame Pressemitteilung von OII Europe, TGEUund dem BVT, hier auf Englisch zu lesen.