Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Gutachten zur Geschlechtervielfalt im Recht veröffentlicht. Der erste Teil analysiert das geltende Recht in Bezug auf Geschlechtervielfalt und Geschlechtsidentitäten. Im zweiten Teil entwickelt das Institut einen Gesetzesentwurf zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt. Dieser sieht unter anderem Änderungen im SGB VIII vor. So soll die Formulierung „Mädchen und Jungen“ in § 9 SGB VIII durch „Mädchen, Jungen und Kinder weiterer Geschlechter“ geändert werden. Auch soll § 18 SGB VIII um „Beratung und Unterstützung zu Fragen des Geschlechtervielfaltsgesetzes“ ergänzt werden.
Das Gutachten wurde bereits im Januar 2017 veröffentlicht und sollte die interministerielle Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode beraten. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2017 (Az. 1 BvR 2019/16), in der das Gericht ein drittes Geschlecht im Geburtenregister verlangt, gewinnt dieses Gutachten wieder an Aktualität.
Sie finden das Gutachten auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums.