Bei dem Gutachten der Humboldt Universität (Berlin) geht es um die Reform des Transsexuellengesetzes, bei dem Gutachten des Deutschen Insituts für Menschenrechte um die Anwendung des Geschlechtseintrags im Personenstandsgesetz. Ergebnis ist, dass beide Gesetze zurzeit nicht dem aktuellen Stand der Grund- und Menschenrechte entsprechen.
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